Stellungnahme zu 88/ME (XXVII. GP), Frist bis 03.01.2021, 12:00

Der Rechtsanwalt Herr Mag. Beneder von der Vereinigung Rechtsanwälte für Grundrechte, Anwälte für Aufklärung® hat am 01.01.2021 in einer Videobotschaft in den sozialen Medien (hier das Video auf Herr Mag. Beneders Telegramkanal) darüber informiert, dass unser österreichischer Gesetzgeber am 31.12.2020 einen neuen Gesetzesentwurf eingebracht hat, in welchem erneut massiv die Menschen- und Freiheitsrechte – alles im Namen der Corona-Pandemie – eingeschränkt werden sollen. Als österreichische Bürgerin und österreichischer Bürger hat man das Recht, zu jedem eingebrachten Gesetzesentwurf Stellung über die Parlamentsseite zu beziehen. Jedoch läuft die Frist für das Einbringen einer Stellungnahme zu diesem speziellen Gesetzesentwurf lediglich bis 03.01.2021, 12:00, und jede österreichische Bürgerin und jeder österreichische Bürger, die/der noch an die Werte der Demokratie und an das Menschen- und Freiheitsrecht glaubt, wird darum gebeten, ihr/sein demokratisches Grundrecht in Anspruch zu nehmen und Stellung zu beziehen ergo eine Stellungnahme zu verfassen.

Ich habe in meinem Freundes- und Bekanntenkreis diese Information entsprechend weitergegeben und es erreichten mich einige Anfragen, was genau zu tun ist, was man schreiben soll und wie man seine Stellungnahme veröffentlicht. Mit diesem Blogbeitrag möchte ich entsprechend unterstützend wirken:

Klick auf den Link https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00088/index.shtml#tab-Stellungnahmen.

Du gelangst auf die Seite des Parlaments und dem Gesetzesentwurf, um den es aktuell geht. Wähle dort den Link „Stellungnahme abgeben“ (siehe Pfeil im Bild):

Schritt 1

Im nächsten Dialog gibst du deine persönlichen Daten in die jeweiligen Felder ein und schreibst in das große Feld die Stellungnahme (Texte als Impuls oder zum Kopieren findest du am Ende dieses Blogbeitrages). Achte darauf, das Häkchen betreffend des Datenschutzhinweises zu setzen und das Häkchen bei „Ich bin mit der Veröffentlichung meiner Stellungnahme einverstanden“, wenn du möchtest, das andere deinen Text auch lesen und diesem direkt zustimmen können):

Schritt 2

Im Anschluss musst du unterhalb noch den Captcha-Code eingeben, bevor du die Stellungnahme durch Klicken auf <<Absenden>> wegschicken kannst:

Schritt 3

Nach dem Absenden erhältst du eine Mail, welche du unbedingt bestätigen musst, da bei Nichtbestätigung des Links im Mail deine Stellungnahme nicht berücksichtigt/veröffentlicht wird:

Schritt 4

Nach dem Klicken auf den Link in der Mailnachricht gelangst du nochmals auf die Parlamentsseite und du erhältst, wenn du deine Stellungnahme als öffentlich definiert hast, diese Meldung (anderenfalls lautet die Meldung abweichend, jedenfalls bestätigt sie das Einreichen deiner Stellungnahme):

Schritt 5

Hier nun Textvorschläge als Impuls für deinen eigenen Text oder zum Übernehmen/Kopieren:

Textvariante 1:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich gebe mit meiner Stellungnahme bekannt, dass ich den vorliegenden Gesetzesentwurf 88/ME zum Epidemiegesetz 1950 COVID-19-Maßnahmengesetz entschieden ablehne. Sämtliche freiheitseinschränkende Maßnahmen, wie das „freiwillige“ Testen, um sich „frei“ bewegen zu können, sind verfassungswidrig und verstoßen gegen die Grundrechtscharta, schränken die Menschen- und Freiheitsrechte massiv ein, was nicht nur wider unserem Grundgesetz sondern auch wider unserem demokratischen Grundgedanken ist. Ich erhebe daher vehement Einspruch gegen diese Gesetzesänderung!

Freundliche Grüße,

Textvariante 2:

Stellungnahme zur Novelle Epik, Covid-19MG, Einspruch zur Gesetzesänderung: Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit (Art. 3 Abs 1 GRC). Eine Diagnoseerstellung, also auch eine Testung, stellt eine ärztliche Heilbehandlung dar (§ 110 StGB). – Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat-und Familienlebens (Art. 8 E-MRK). Eine verordnete (Zwangs-)Testung greift in das Recht auf Selbstbestimmung der Person ein. – Die Tests sind nicht für diagnostische Zwecke geeignet, sondern dürfen nur im Rahmen einer klinischen Abklärung durch einen Arzt Verwendung (zusätzlich) finden. Eine Verpflichtung für Gesunde oder nicht verdächtige Personen besteht nicht.
Ich widerspreche daher den geforderten Gesetzesänderungen, da die Änderung verfassungswidrig ist!

Hochachtungsvoll,

Textvariante 3:

Ich erhebe Einspruch gegen die geplante Gesetzesänderung!
Sie ist wissenschaftlich nicht fundiert und hat somit keine Berechtigung, PCR-Tests können keine Erkrankung sowie Infektiosität nachweisen, die fundierte Begutachtung/Diagnose durch eine Medizinerin/einen Mediziner wird bewusst missachtet, die Tests werden vielmehr von Menschen durchgeführt, die keine akademisch ausgebildeten Heilkundigen sind. Zudem gibt es bereits zahlreiche Studien, die belegen, dass asymptomatisch Erkrankte – also PCR-testpositive Menschen – keine Krankheit weitergeben können (siehe Wuhan, WHO, RKI).

Alle Maßnahmen und dazugehörigen Gesetzesentwürfe sowie Verordnungen sind somit nicht verhältnismäßig und verstoßen gegen das im Verfassungsrecht verankerte Grundgesetz der Menschen- und der Freiheitsrechte. Die geplante Gesetzesänderung stellt einen Angriff auf unsere Demokratie dar, daher mein Einspruch!
Mit der Bitte um Kenntnisnahme verbleibe ich,

Zudem, der Vollständigkeit halber, die Information darüber, dass du bei einer bereits abgegebenen Stellungnahme zustimmen kannst, wodurch du dir das Schreiben einer eigenen Stellungnahme ersparst. Hierfür suchst du dir die jeweilige Stellungnahme, deren Text du inhaltlich zustimmst, aus und klickst auf „Hier können Sie zustimmen“. Dann fühlst du die Felder aus, gibst das Captcha ein, erhältst – wie bei deiner eigenen Stellungnahme – eine Mail, die du bestätigen musst, erst dann ist ist deine Zustimmung gültig.

Ich bedanke mich von Herzen dafür, dass dir unsere demokratischen Grundrechte am Herzen liegen und du diese mit deiner Stellungnahme wahrst.

Noch eine abschließende Information hierin, bevor die Befürworter der Pandemie und der Maßnahmen der Regierung wieder aufschreien: Es geht beim Abgeben einer Stellungnahme nicht darum, hier etwas gegen jemanden zu tun oder das Virus und/oder die Pandemie zu verleugnen. Es geht schlicht und ergreifend darum, für seine Freiheits- und Menschenrechte einzustehen und darum, dass man in Zukunft vollwertige, inhaltlich und medizinisch korrekte Maßnahmen setzt (wie zB IMMER die Diagnose durch einen Arzt und nicht nur durch einen fehleranfälligen Test) und nicht nur einfach einschränkt, einschränkt und noch mehr einschränkt.
So massive Beschneidungen, wie von unserem aktuellen Gesetzgeber geplant sind, unterstützen nicht dabei, Menschen in die notwendige Eigenverantwortung zu bringen und zum Mitdenken zu bewegen, ganz im Gegenteil. Die Menschen können noch mehr die Verantwortung abgeben und kümmern sich dadurch weniger um sich und ihre Mitmenschen, weil sie ja – meist sogar widerwillig – nur das tun, was der Gesetzgeber vorschreibt und wenn dann die Gesetzgebung wieder lockerer wird, fängt der Zinnober wieder von vorne an, weil man eben nicht gelernt hat, mit Gesundheit bewusster umzugehen, sondern sich einfach nur an Vorgaben gehalten hat, ohne einen sinnvollen, wegweisenden oder förderlichen Gedanken daran zu verschwenden. Zumindest sehe/empfinde ich das so und ich denke, es ist es wert, darüber nachzudenken, das für sich selbst zu reflektieren, sich das Eine oder Andere bewusst(er) zu machen und jedenfalls respektvoll, wertschätzend, immunsystemstärkend und gesundheitsdienlich mit sich und mit anderen umzugehen.

Dieser Beitrag hat 9 Kommentare

  1. Ulli

    Danke, liebe Alexandra! Das macht es viel leichter. Für viele Menschen stellt das Schreiben bzw. Navigieren auf der Seite eine Barriere dar. Danke für diesen tollen Beitrag! Ich habe den Link zu deiner Seite in meinem WhatsApp Status, Facebook Story.

    1. Alexandra Glander

      Liebe Ulli,
      vielen Dank für deinen lieben Kommentar. Ich habe das wirklich sehr gerne und von Herzen gemacht. Ich habe viele Jahre im IT-Support gearbeitet und ich weiß aus Erfahrung, dass gerade die IT immer wieder eine Hürde für Menschen darstellt, gerade darum war es mir ein persönliches Bedürfnis, hier unterstützend wirken zu dürfen – speziell deshalb auch, weil ja so wenig Zeit für das Einreichen von Stellungnahmen ist.

  2. Renate Kargl

    Es erscheint mir diese „Nacht – und Nebelaktion“, sowie der Zeitpunkt zu Jahresbeginn und Wochenende extrem eigenartig. Es ist deutlich zu wenig Zeit für viele Leute, Einspruch erheben zu können! An Grund – und Freiheitsrechten unserer Heimat ist nicht zu rütteln!

    1. Alexandra Glander

      Liebe Renate,
      danke für deinen Kommentar. Ja, es schaut sehr nach „Nacht- und Nebelaktion“ aus, irgendwie. Doch beachte: Wir sind viele und wenn wir miteinander reden, Informationen austauschen, Inhalte weitergeben und sich jeder nur diese wenigen Minuten Zeit nimmt, die man für die Stellungnahme benötigt, schaffen wir auch in kurzer Zeit ganz viel.

  3. thomas brandmayr

    DANKE, Alexandra ! … DANKE für deine wichtige Arbeit ! … Ich sehe schon, DAS wird heute wohl eine „lange Nacht“ werden, und das vermutlich nicht nur bei mir ! … 😉 …

    1. Alexandra Glander

      Lieber Thomas,
      danke für deinen Zuspruch, ich habe das wirklich gerne gemacht.
      Danke auch für deine Courage und dein persönliches Engagement. 🙂

      1. thomas brandmayr

        Stellungnahme von RA Dr. Michel Schilchegger aus Linz :
        „Die Gesetzesnovelle soll den Gesundheitsminister ermächtigen, das medial angekündigte „Freitesten“ anzuordnen. Die Begutachtungsfrist wurde mit 1.1.2021 und 3.1.2021 angesetzt, was nicht nur demokratischen Usancen, sondern auch § 9 Abs. 3 WFA-Grundsatz-Verordnung widerspricht.
        Der Sache nach widerspricht der Gesetzesentwurf geltendem Verfassungsrecht und ist schon deshalb abzulehnen.
        Der Gesetzeswortlaut muss das Verwaltungshandeln determinieren, also insoweit vorherbestimmen, dass politische Willkür der Bundesregierung ohne Rücksicht auf gesetzliche Grundlagen ausgeschlossen werden kann (Legalitätsprinzip, Art 18 B-VG). Mit dem vorgeschlagenen § 5a Abs. 7 Epidemiegesetz und § 1 Abs. 1 Z 5 Satz 2 COVID-19-Maßnahmengesetz wird es dem ungebundenen Ermessen des Gesundheitsministers überantwortet, unter welchen Umständen ein „negatives Testergebnis“ anerkannt wird und an welchen Orten und für welchen Zeitraum dieser Test bestimmte Rechtswirkungen entfaltet. Dies soll jene politische Willkür decken, die von Bundeskanzler Kurz angekündigt wurde, nämlich dass ein- und dasselbe Testergebnis von ein- und derselben Person manchmal 48 Stunden, manchmal eine ganze Woche lang anerkannt wird. Eine derartige Willkür ist aber mit dem Legalitätsprinzip unvereinbar („formalgesetzliche Delegation“).Das Regierungsvorhaben greift auch massiv in Grundrechte ein. Einschränkungen der durch Art 4 Abs 1 StGG und Art 2 Abs 1 4. ZPEMRK gewährleisteten Personenfreizügigkeit – also die Freiheit, nach Belieben „zu kommen und zu gehen“ – sind verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn sie gesetzlich zum Zwecke eines legitimen öffentlichen Interesses vorgesehen und zur Zielerreichung geeignet, erforderlich sowie verhältnismäßig im engeren Sinn sind. Das Konzept des „Freitestens“ – also eine Privilegierung getesteter Personen vor ungetesteten Personen – ist unsachlich, zur Pandemiebekämpfung ungeeignet und unverhältnismäßig. Von „asymptomatisch Infizierten“, also gesunden Personen, die aber positiv getestet wurden, geht nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft keine signifikante Ansteckungsgefahr aus. Selbst wenn man von der fragwürdigen Zuverlässigkeit der kursierenden Antigen- und PCR-Tests absieht, führten die Massentestungen während des zweiten Lockdowns nur bei 0,1 – 0,5 % aller Teilnehmer zu einem positiven Testergebnis. Dabei schützt aber ein negatives Ergebnis naturgemäß nicht vor einer nachfolgenden Ansteckung. Nichts rechtfertigt daher den Generalverdacht, dass von einer ungetesteten Person ein höheres Ansteckungsrisiko ausgehen würde als von einer negativ getesteten Person.“

        1. Alexandra Glander

          Super, dankeschön!

  4. Dagmar Zeibig

    Danke für die Übersichtliche Information! Der Server ist seit 2.1.2021 14:00 bis heute 3.1.2021 überlastet. Eine Stellungnahme ist nicht möglich.
    Bitte allen Politischen EntscheidungsträgerInnen die auf der Kontaktseite des Parlaments angegeben sind ein Mail schreiben und um eine Verlängerung der Begutachtungsfrist ersuchen.

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